Crashkurs „ElterngeldPlus“

Die Bestimmungen zum ElterngeldPlus sind oft kompliziert und werfen viele Fragen auf: Ist das ElterngeldPlus einfach die Hälfte des ’normalen‘ Elterngeldes? Was bedeutet der Begriff ‚Deckelungsbetrag‘? Wie viel darf ich beim ElterngeldPlus zusätzlich verdienen? In diesem Artikel findest du Antworten auf diese Fragen.

Hier vorab eine kleine Zusammenfassung dieses Crashkurses:

  • „Halb so viel, doppelt so lange“ ist eine gute Faustregel für das erste Verständnis.
  • Der Deckelungsbetrag beim ElterngeldPlus ist die Hälfte des maximalen Basiselterngeldbetrags.
  • Keine Kürzung des ElterngeldPlus wenn Hinzuverdienst höchstens die Hälfte es vorherigen Netto-Einkommens…
    • … es sei denn, das vorherige Einkommen, lag über dem Höchstbetrag!
  • Bei Hinzuverdienst während des Bezugs ist ElterngeldPlus immer günstiger als Basiselterngeld.

Basiselterngeld & Partnerschaftsbonus

Um ganz vorne anzufangen, hilft es vielleicht die drei Arten von Elterngeld kurz vorzustellen. Es gibt:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Dabei ist Basiselterngeld das „normale“ Elterngeld, das Paare oder Alleinerziehende insgesamt für 14 Monate beziehen können. Alles zum Basiselterngeld kannst du demnächst in einem gesonderten Crashkurs „Elterngeld“ nachlesen.

Mit dem Partnerschaftsbonus können Paare zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aber im Endeffekte werden diese genauso behandelt wie andere ElterngeldPlus-Monate auch. Mehr zum Partnerschaftbonus findest du in diesem Elterngeldartikel.

Was ist also ElterngeldPlus?

Halb so viel, doppelt so lange!?

Grundsätzlich kannst du einen Monat Basiselterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln. Und in vielen Fällen ist das ElterngeldPlus auch tatsächlich halb so hoch wie das Basiselterngeld. Dies gilt auch für Mindest- und Höchstbetrag beim ElterngeldPlus, die halb so hoch sind wie beim Basiselterngeld: 150€ (Minimum) und 900€ (Maximum).

Daher ist die Beschreibung von ElterngeldPlus „Halb so viel, doppelt so lange!“ eine gute Annäherung an die Funktionsweise von ElterngeldPlus. Jedoch lässt sich mit dieser Formel schlecht erklären, wie der Freibetrag Verdienst zusätzlich zum ElterngeldPlus funktioniert.

Warum ist „Halb so viel, doppelt so lange“ trotzdem nur die halbe Wahrheit? Weil du auch beim ElterngeldPlus 65% deines vorherigen Einkommens erhältst – allerdings höchstens den Deckelungsbetrag!

Streng genommen gilt „Halb so viel, doppelt so lange!“ nur für den Spezialfall ohne Zuverdienst und einem Einkommen unterhalb des Höchstbetrags. So lange du nicht planst, im Elterngeldbezug nebenbei zu arbeiten, passt diese Beschreibung also und du musst dir nicht weiter den Kopf zerbrechen.

Deckelungsbetrag

Die Verwirrung um das ElterngeldPlus basiert wahrscheinlich auf dem Deckelungsbetrag, der den Höchstbetrag des ElterngeldPlus festlegt. Dieser ElterngeldPlus-Höchstbetrag beträgt genau die Hälfte des Basiselterngeld-Höchstbetrages. Das Maximum an Basiselterngeld erhältst du, wenn du nichts dazu verdienst.

Beispiel: Wenn dein dem Elterngeld zugrunde gelegtes Nettogehalt 2.000€ beträgt, würdest du 65% Basiselterngeld, also 1.300€ erhalten, sofern du nichts anderes machst und daher nichts dazu verdienst. Dies ist dann der maximal mögliche monatliche Elterngeldbetrag (plus ggf. Geschwisterbonus 😉). Der Deckelungsbetrag wäre davon die Hälfte – also 650€.

Die Konstruktion des Deckelungsbetrags führt dazu, dass das ElterngeldPlus einen eingebauten Freibetrag hat, der allerdings abhängig vom Bemessungseinkommen ist.

Freibetrag beim Zuverdienst

Zusammengefasst: Wenn du nicht mehr als die Hälfte deines vorherigen Nettoeinkommens dazuverdienst, wird das nicht angerechnet und du erhältst das volle ElterngeldPlus.

Grundsätzlich wird Erwerbseinkommen, dass zusätzlich zum Elterngeld eingeht, auf das Elterngeld angerechnet. Die Idee dahinter ist, dass das Elterngeld nur Einkommen ersetzen soll, das aufgrund von Kinderbetreuung wegfällt. Daher reduziert jeder hinzuverdiente Euro bezogenes Basiselterngeld. Durch den Deckelungsbetrag ist dies beim ElterngeldPlus aber nicht so.

Am Besten lässt sich das an einem Beispiel erläutern. Wir nehmen wieder die Zahlen aus dem Beispiel oben:

  • vorheriges Einkommen = 2.000€
  • Höchstbetrag Basiselterngeld (65%) = 1.300€
  • Deckelungsbetrag = 650€

Wenn wir verschiedene Hinzuverdienststufen in eine Tabelle eintragen, lässt sich leicht ablesen, wie sich der Deckelungsbetrag auswirkt:

Hinzuverdienst 600€ 800€ 1.000€ 1.200€ 1.400€
in Prozent 30% 40% 50% 60% 70%
Einkommensverlust 1.400€ 1.200€ 1.000€ 800€ 600€
davon 65% 910€ 780€ 650€ 520€ 390€
ElterngeldPlus 650€ 650€ 650€ 520€ 390€


Wenn du weniger als die Hälfte deines vorigen Einkommens dazu verdienst, läuft das ElterngeldPlus in den Deckelungsbetrag und es bleibt beim Höchstbetrag (erste und zweite Spalte). Bei exakt 50% Hinzuverdienst entsprechen sich Deckelungsbetrag und der 65%-Prozentbetrag. Bei einem Verdienst über 50% liegen die 65% der Einkommensdifferenz unter dem Deckelungsbetrag – hier ist also der Bereich in dem sich auch das ElterngeldPlus de facto reduziert.

ElterngeldPlus vs. Basiselterngeld

Aus dem Gesagten dürfte klar geworden sein, dass ElterngeldPlus bei Hinzuverdienst immer besser ist als Basiselterngeld!

Wenn du mit dem Zuverdienst in den Deckelungsbetrag läufst und den Höchstbetrag erhältst, hast du das Elterngeld voll ausgeschöpft – und dazu noch deinen Zuverdienst. Falls du mehr als 50% hinzuverdienst, reduziert sich zwar insgesamt das Elterngeld, aber du erhältst immer noch doppelt so viel ElterngeldPlus, wie in dem Fall mit gleichem Zuverdienst und Basiselterngeldbezug.

Sieh dir die Tabelle oben noch einmal an: die Zeile „davon 65%“ gibt an wie viel Basiselterngeld du bei diesem Hinzuverdienst bekommen würdest. Da du ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten würdest, musst du für einen direkten Vergleich den Wert in der Zeile ElterngeldPlus verdoppeln, bevor du ihn mit dem Basiselterngeld vergleichst.

Achtung bei hohen Einkommen!

Das maximale Einkommen, das beim Elterngeld zugrunde gelegt werden kann, beträgt 2.770€. Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, die Einkommensdifferenz bei Zuverdienst zu berechnen. Es wird nämlich nicht der Abstand zum tatsächlichen Einkommen berücksichtigt, sondern zum Höchsteinkommen!

Beispiel: Du hast vor Geburt 4.000€ netto verdient und möchtest Stunden reduzieren um ElterngeldPlus zu beziehen. Weil du im Internet gelesen hast, dass das Optimum bei 50% deines vorherigen Gehalts liegt, vereinbarst du eine Stundenzahl für die Teilzeitarbeit so, dass du im ElterngeldPlus-Bezug 2.000€ netto hinzuverdienst.

In diesem Fall würde das ElterngeldPlus aber niedrig ausfallen, da nicht die 2.000€ Einkommensunterschied, sondern nur 770€ bis zum Höchstbetrag für die Berechnung zugrunde gelegt würden. Dies würde demnach in einem Elterngeld in Höhe von ca. 500€ resultieren, was deutlich unter dem maximal möglichen Betrag von 900€ liegt. Um diesen Höchstbetrag zu erhalten dürfte der Zuverdienst 1.385€ nicht übersteigen.

Falls du weitere Fragen zum Thema ElterngeldPlus & Co. hast, schreib in die Kommentare oder nutze den PapaChat!

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